Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die (Halb-) Tages- Betreuung eines oder mehrerer Hunde eines Hundehalters (Auftraggebers) im Gassi-Service / Dogwalking incl. Hol- und Bring- Service, ggf. Fütterung, Medikation durch Pfoten-Freizeit-Hamburg, Wolfgang Wagener (Auftragnehmer oder Betreuer genannt)
Gesundheit, medizinische Versorgung
(1) Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können für die Dauer der Krankheit nicht in die Betreuung genommen werden. Ggf. erforderlich werdende Behandlungskosten an infizierten Tieren trägt der Halter des infektionsverursachenden Tieres, wenn die Verursachung eindeutig nachvollziehbar ist und der Halter in Kenntnis des Infektionssachverhalts diesen nicht angezeigt hat.
(2)Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund nach aktuellem Kenntnisstand frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Verändert sich der Gesundheitszustand des Tieres während der Vertragslaufzeit, informiert der Halter den Betreuer unverzüglich darüber. Ebenfalls müssen die medizinischen Maßnahmen zur Floh- und Zecken- Abwehr sowie gegen Wurmbefall auf dem aktuellen Stand sein. (Bernsteinketten u.ä. gelten nicht als medizinisch wirksame Mittel). Der Impfausweis ist bei Abschluss des Betreuungsvertrages vorzulegen. Sollte keine gültige Impfung gegeben sein oder eine Wurmkur bei Betreuungsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, müssen die erforderlichen Impfungen vor Beginn einer Betreuungsperiode bei Einhaltung der notwendigen Karenzzeiten durchgeführt werden. In Ausnahmefällen übernimmt die Hundebetreuung die Arztbesuche bzw. die Besorgung und Verabreichung der Medikamente.
Alle dadurch entstehenden Kosten sind vom Halter zu tragen. Fahrten zum Tierarzt werden gesondert berechnet (s.u.).
(3) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am Gassiservice teilnehmen. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit seiner Hündin nicht rechtzeitig bemerkt haben, übernimmt Pfoten-Freizeit-Hamburg keine Haftung für jegliche Folgen eines Deckaktes. Rüden müssen kastriert oder gechipt sein. Der Hund darf mindestens seit 1,5 Stunden bis zur Abholung nicht mehr gefressen haben (betrifft keine Kleinstmalzeiten oder geringe Mengen Leckerlies).
(4) Hält die Hundebetreuung Pfoten-Freizeit eine tierärztliche Behandlung wegen plötzlich auftretender Krankheitssymptome oder ernsthafter Verletzungen des Hundes für dringend erforderlich, so willigt der Hundehalter schon jetzt darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt (möglichst seiner Wahl) vorgestellt wird. Pfoten-Freizeit wird den Halter in einem solchen Akutfall unverzüglich benachrichtigen. Für Fahrten zum Tierarzt und zurück berechnet der Betreuer/Auftragnehmer € 30,00 zusätzlich zum aktuellen Tagesbetreuungssatz sowie zu den gegebenenfalls verauslagten Behandlungs- und Medikamenten-Kosten. Bei akuter Krankheit oder Verletzung des Hundes wird die Haftung für Schäden am Hund ausgeschlossen.
Versicherung – Haftung bei Schäden gegenüber Dritten und bei Schäden am Hund sowie dem Eigentum des Halters
(5) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit des Dog-Sittings sowie während des Hol- und Bring-Vorganges (z.B. Verkehrsunfall) erleiden könnte, übernimmt die Hundebetreuung Pfoten-Freizeit keine Haftung über den Leistungsrahmen ihrer Berufs-/Betriebs-Haftpflicht -Versicherung hinaus. Durch die Hundebetreuung schuldhaft herbeigeführte „Schäden am Hund“ sind im Rahmen dieser Berufshaftpflicht Versicherung mit max. 3000,00€ pro Hund versichert.
(6) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, die auch Fremdbetreuung abdeckt. Nachweisvorlage.
(7) Auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch Pfoten-Freizeit bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden die der Hund an Dritten (Personenschäden / Tierschäden/ Sachschäden) anrichtet, haftet allein der Hundehalter!
(8) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im Hamburger Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist. Eine Aufnahme ins Tasso-Hundergister wird dem Halter empfohlen.
(9) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keine aggressive Grundhaltung gegen Menschen und anderen Hunden hat. Als „gefährlich“ im Sinne des HH-Hundegesetzes geltende Hunde können nicht in die Betreuung genommen werden.
(10) Die Hundebetreuung Pfoten-Freizeit übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, soweit diese nicht nachweislich durch schuldhaftes Verhalten der Betreuung herbei geführt wurden. Für Schäden die der Hund während des Hundesittings gegenüber Dritten herbeiführt, haftet im Rahmen der Gefährdungshaftung allein der Hundehalter. Die Haftung des Betreuers im Falle leichter und einfacher Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Im Übrigen wird die Haftung des Betreuers begrenzt auf den Umfang seiner bestehenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Für schuldhaft von Pfoten-Freizeit-Hamburg gegenüber dem Halter und seinem Eigentum verursachte Schäden haftet der Hundebetreuer im Rahmen der Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt 15 Mio.€ pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden (Uelzener Versicherung a.G.)
(11) Die Hundebetreuung Pfoten-Freizeit verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu behandeln bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund oder Dritte wissentlich Gefahren auszusetzen.
(12) Hundehalter und Betreuer stimmen darin überein, dass (auch während der Betreuungszeit) grundsätzlich ein Restrisiko hinsichtlich Verletzungen durch Beissereien, Unfälle, Weglaufen des Hundes etc. besteht. Die Hundebetreuung Pfoten-Freizeit übernimmt hierfür sowie für etwaige Folgeschäden keinerlei Haftung. Zivilrechtliche Schadenshaftung schließt die Hundebetreuung Pfoten-Freizeit-Hamburg vertraglich aus.
(13) Schäden, die durch die Hundegruppe entstehen und bei denen nicht erkennbar war, durch welchen Hund sie verursacht wurden, werden kostenmäßig unter den Haltern der am Schadenshergang beteiligten Hunde zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Für Schäden innerhalb der Hundegruppe, also der Hunde untereinander, bei deren Hergang die Verursachung durch einzelne Tiere nicht feststellbar ist, gilt die Regel „Jeder Halter haftet für etwaige Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit seines Tieres selbst“.
(14) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Jede Kennzeichnung der Schlüssel, die eine Identifikation von Wohnungsadressen durch Dritte zulassen würde, unterbleibt! Die Hundebetreuung verfügt im Rahmen Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung über eine Absicherung bei Schlüsselverlust (Deckungssumme 70.000,00€) Pfoten-Freizeit haftet jedoch nicht für mögliche Folgeschäden aus Schlüsselverlust wie z.B. Diebstahl, Vandalismus etc. aus bzw. in der Wohnung / dem Haus des Hundehalters.
Pfoten-Freizeit-Hamburg haftet ebenfalls nicht für Beschädigungen an oder Verlust von Halsbändern, Geschirren, Leinen und daran befestigten Marken.
Definition Gassi-Lauf, Zeitumfang
(15) Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund von mindestens 2,5 Stunden pro Betreuungseinheit zzgl. der Zeit für das Abholen und Zurückbringen des Hundes. Gassigänge erfolgen im Freilauf in geeignetem Gelände* zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (in „Rudelhaltung“ ** – allerdings nie mehr als sechs Betreuungs-Hunde pro Gassi-Lauf). Neu in die Betreuung genommene Hunde werden zunächst an der Leine geführt, bis die Kommunikation zwischen dem Betreuer und dem Tier für den Freilauf hinreichend verbindlich ist und das Tier in der Gruppe erkennbar ausreichend Sicherheit gewonnen hat. Absprachegemäß und als Ausnahmeregelung verpflichtet sich die Betreuung, einzelne Hunde („Jäger“ und „Vagabunden“) nur an der Leine auszuführen.
*) **) zur Bezeichnung „geeignetes Gelände“ und zum Begriff „ Rudelhaltung“ s. den Hinweis auf der web site von Pfoten-Freizeit unter Tipps und im Blog.
(16) Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause oder an den Arbeitsplatz des Halters gebracht wird, stellt dieser sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird nach 15 Minuten für die erste halbe angefangene Stunde eine Ausfall-Vergütung in Höhe von 10,- Euro berechnet. Ab der zweiten angefangenen halben Stunde beträgt die Ausfallvergütung 20,- Euro. Dies entfällt, wenn der Betreuer durch Schlüsselübergabe Zugang zu den Räumlichkeiten des Halters hat und dort die vereinbarte Versorgung des Hundes selbst vornimmt.
Ausfall und Verschiebung von Betreuungsstunden
(17) Der Halter verpflichtet sich, den unvermeidbaren Ausfall eines Betreuungstages frühestmöglich an Pfoten-Freizeitzu übermitteln. Entsteht der Ausfall aus Gründen, die der Halter zu vertreten hat, und teilt er dies Pfoten-Freizeit bis 18:00 Uhr des Vorabends rechtzeitig mit, entfällt für diesen Tag die Vergütung. Erfolgt die Benachrichtigung nicht oder nicht rechtzeitig, wird der Ausfalltag in voller Höhe berechnet.
Kommt es durch für den Auftraggeber unvorhersehbare und nicht vermeidbare Umstände zum Ausfall vereinbarter Betreuungstage, so entfällt die Vergütung bzw. ist auf nachfolgende Tage anrechenbar.
(18) Muss ein Betreuungstag aufgrund wichtiger aber planbarer Belange seitens Pfoten-Freizeit ausfallen oder verschoben werden, ist Pfoten-Freizeit verpflichtet, dies dem Halter frühestmöglich, spätestens 3 Tage / 72 Std. vor dem nächsten Abholtermin, mitzuteilen. Muss ein Betreuungstag unvermeidbar durch plötzlich eintretende Umstände ausfallen, die der Einflusssphäre des Betreuers zuzurechnen sind, ist der Betreuer verpflichtet, dem Hundehalter den Ausfall ebenfalls frühestmöglich, d.h. sobald er Kenntnis von dem betreffenden Umstand hat, dies mitzuteilen. Bereits im voraus gezahlte Betreuungstage werden dann dem Halter zurück erstattet oder können auf nachfolgende Tage übertragen werden. Für Nachteile oder Kosten, die dem Halter durch den Ausfall entstehen, haftet der Betreuer (Pfoten-Freizeit) nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Benachrichtigung durch den Betreuer erst nachträglich erfolgt ist, weil er durch unvorhersehbare Ursache (z.B. Unfall, techn. bedingter Ausfall des Hundetransporters, „höhere Gewalt“ o.ä.) hieran gehindert war.
(19) Kann infolge Witterungsverhältnisse*, Unfall, o.ä. nicht vorhersehbare Umstände der Vertragsgegenstand / die Leistung nur teilweise aber zu mind. 50% (Verschiebung der Abholzeit und/oder verkürzter Spaziergang) erbracht werden, gilt die Leistung für diesen Tag als voll erbracht.
Kann die Leistung aus solchen Gründen nicht oder nur zu weniger als 50% erbracht werden, entfallen für einen solchen Tag die beiderseitigen vertragserfüllenden Verpflichtungen.
Der Betreuer (Pfoten-Freizeit) hat dann im Rahmen seiner aktuell gegebenen Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die betreuten Tiere unbeschadet in die Obhut ihrer Halter rsp. empfangsberechtigter Personen gelangen.
*)Witterungsverhältnisse die zu Einschränkung oder Ausfall der Leistung führen können, sind zum Beispiel: Sturmwarnung wegen der Gefährdung durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume, schwere Gewitter, Blitzeiswarnung, vereiste Strassen oder andere erheblich gefahrenerhöhende Umstände, bei denen Hunde und Fahrer rsp. Betreuer während des Auslaufs und oder des Transports einer besondere Gefährdung ausgesetzt wären.
Vergütung
(20) Die Vergütung für die Hundebetreuung/den Gassi Service inklusive Abholen und Bringen ist nach Rückgabe des Hundes in bar zu zahlen sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei längerfristigen Verträgen bzw. sich regelmäßig wiederholenden Einsätzen können individuelle Zahlungsziele vereinbart werden.
Bei zwei Hunden aus einem Haushalt werden für den zweiten Hund 50% des Regelbetrag berechnet.
An Stelle von Einzelzahlungen kann eine Zehnerkarte (Vorauszahlung) gelöst werden.
Die Karte ist zeitlich nicht befristet. Sollten bereits bezahlte Betreuungseinheiten nicht genutzt werden können, werden diese selbstverständlich erstattet. Bereits genutzte Betreuungseinheiten werden dann allerdings zum regulären Einzelpreis vom noch nicht verbrauchten Betrag in Abzug gebracht.
Individuelle Betreuungswünsche sind nach Absprache möglich.
Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 Abs.1 UStG. (Kleinstunternehmerregelung).
Näheres zur Vergütung s. unter „Leistungen und Preise“.
Vertragslaufzeiten – Stornierungen – Vertagsbeendigung
(21) Es sind je nach Bedarf des Hundehalters mit Pfoten-Freizeit- Hamburg unterschiedliche Vertragslaufzeiten und (z.B. bei Urlaubsreisen oder Geschäftsreisen) Versorgungs- Services vereinbar.
(22) Der zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuung Pfoten-Freizeit geschlossene Betreuungsvertrag kann – wenn er bei unregelmäßigen Betreuungstagen auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde – jederzeit zwei Tage (48 Std.) vor dem nächsten Betreuungstermin vom Auftraggeber / Hundehalter ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung kann vorab telefonisch, muß dann aber noch umgehend schriftlich (z.B. via sms / email / What’sApp, „Signal“) erfolgen. Erfolgt die Kündigung verspätet, ist die Vergütung für die nächste Betreuungseinheit fällig. Die Stornierung einzelner Termine (auch eine Termin-Verschiebung) unterliegt bei 24-Std.-Frist derselben Regelung, ohne dass dadurch eine Vertragsauflösung bewirkt wird.
(23) Verträge mit fest vereinbarter Betreuungsdauer ab 6 Betreuungstagen innerhalb von zwei Wochen sind kostenfrei nur kündbar mit einer Frist von mind. 3 Werktagen (>72 Std.) bis zum nächsten Abholtermin. Wird die Frist um einen Tag unterschritten, d.h. bleibt also nur noch eine Restfrist von >/=2 Werktagen bis zum vereinbarten Abholtermin, so sind 20% der Vergütung der gesamten vereinbarten Betreuungsperiode (z.B. 20% der Vergütung für 6 Tage) fällig. Ab einer Restfrist von weniger als 2 Tagen fallen 30% der Vergütung für die gesamte geplante Betreuungsperiode an. Bei weniger als 1 Tag sind es 50% der Vergütung für die gesamt Betreuungsperiode.
Eine Kündigung des Betreuungsvertrages seitens Pfoten-Freizeit Hamburg erfolgt mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, sofern keine unvorhersehbaren und unvermeidlichen Umstände („Höhere Gewalt“) zu dieser Entscheidung geführt haben. Im Bedarfsfall wird sich Pfoten-Freizeit-Hamburg um eine Betreuungsvertretung bemühen.
Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Der Hundehalter/die Halterin –Besitzer/Besitzerin erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift sein/ihr Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung. Er bestätigt zugleich, diese gelesen und eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung, die beide auch im Internet auf der Homepage von Pfoten-Freizeit frei zugänglich sind, erhalten zu haben. Er erkennt an, dass die AGB Bestandteil des Betreuungsvertrages sind (s.S.1 des Vertrages).